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Problematik bei der Verwendung elektrischer Lichtquellen im Lagerraum

In jüngster Zeit sind in Österreich Unfälle mit Lampen in Pelletlägern passiert. Glühbirnen und die Fassung können über 100 Grad heiß werden, was Brandgefahr mit sich bringt! Im Lagerraum ist kein Licht notwendig. Jeder Handwerker hat für Wartungsarbeiten seine eigene Beleuchtung dabei.

Auszug ISO EN 20023, Pkt. 6.1.8.:

Elektrische Betriebsmittel oder Verkabelung dürfen nicht im Pelletlager installiert werden, außer sie sind von grundlegender Bedeutung für den Betrieb des Lagers.

Wenn elektrische Betriebsmittel erforderlich sind, müssen sie den Explosionsschutzvorschriften entsprechen (…)

Auszug TRVB H 118 - 4.2.1.

„Bei loser Lagerung in Pelletslagerräumen ist zur Zündquellenvermeidung jede Elektroinstallation unzulässig.

Bilder aus der Praxis:


© Peter Seppele Ges.m.b.H.